Veranstaltungen des Vereins COLLOQUIUM:

 

Bisherige Veranstaltungen des Vereins:

       
Datum Ort Thema Referenten

27./28.5.2010

UNI Graz Meerscheinschloss

Religiöse Intoleranz und Diskriminierung in ausgewählten Ländern Europas

Prof. Dr. Gerhard Besier,
Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner,
Univ.-Prof. Dr. Yvonne Schmidt,
Dr. Reinhard Kohlhofer
und viele andere

       

19.11.2009, 18.00 Uhr

Buchhandlung Jurbooks

Diskriminierung aus religiösen Gründen

Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner,
Univ.Prof. Dr. Silvia Ulrich,
Mag. Damaris Schwebisch,
Dr. Peter Schulte

       

21.04.2009, 18.00 Uhr

Buchhandlung Jurbooks

Buchpräsentation: Religionsgemeinschaftenrecht und EGMR

Univ.-Prof. Dr. Richard Potz Univ.Prof. DDr. Herbert Kalb,
Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer,
Univ.-Lektor Dr. Brigitte Schinkele

       

14.11.2008, 17.30 Uhr

Medizinische Universität Wien

Arzt und Gewissen - Handlungspflicht versus Ablehnungsfreiheit

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal,
OMR Mag. Dr. Leopold-Michael Marzi,
Mag. Dr. Maria Kletecka-Pulker,
Dipl.-Math. Julia Inthorn,
Dr. Gerson Kern,
Prof. Dr. med. Jochen Walter Erhard

       

07.11.2008, 17.30 Uhr

UNI Wien -
Juridicum

Der Status von Religionsgemeinschaften im Lichte europäischer Menschenrechte

Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer
Univ.-Prof. DDr. Herbert Kalb
Univ.-Prof. Dr. Richard Potz
Prof. Dr. Hermann Weber

       

03.03.2006, 16.00 Uhr

UNI Wien -
Juridicum

Das geplante Patientenverfügungs- Gesetz
Stärkung oder Schwächung der Patientenrechte?

Hon. Prof. MR Dr. Gerhard Aigner
Hon. Prof. Dr. Georg Kathrein
Univ.-Prof. Dr. Michael Memmer
Dr. Gertraud Kalchschmid
wHR Dr. Gerald Bachinger
Dr. Gerson Kern Mediator
Dr. Georg Zakrajsek

       

11.03.2005, 18.00 Uhr

UNI Wien -
Juridicum

Kriegsdienstverweigerung aus religiösen Gründen

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos
Marcus Herrberger
Johannes Wrobel
Heide Gsell
Univ.-Prof. Dr. Walter Manoschek
Dr. Reinhard Kohlhofer
       
15.10.2004
19:00 Uhr
UNI Wien -
Juridicum
Mosaisches Recht im Licht moderner Oekonomie Univ.-Ass. DDr. Jürgen Noll
       
24.09.2004
18:30 Uhr
VHS Inzersdorf Von der Bluttransfusion zum Blutmanagement - ein Paradigmenwechsel? Mag. Axel Hofmann
       
20.10.2003
17:15 Uhr
UNI Wien -
Juridicum
Patientenrechte in der Praxis Univ.-Prof. DDr. Christian Kopetzki,
Patientenanwalt Dr. Bachinger,
Rechtsanwalt Gerhard Hessler,
Dr. Gerson Kern
       
08.10.2003
17:00 Uhr
Johannes- Kepler- Universität
Linz
Mediation im Gesundheitsbereich Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal,
Dr. Gertrud Kalchschmid,
Dr. Gerson Kern
       
06.06.2003 Wien Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit Univ.-Prof. Dr. Walter Manoschek
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos
Mag. Dr. Brigitte Bailer-Galanda
Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Sektionschef Dr. Roland Miklau
       
02.04.2003 UNI Wien Buchpräsentation 
„Grenzen der Selbstbestimmung“
Dr. Gerson Kern
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch
Univ.-Prof. Dr. Erwin Bernat
       
24.02.2003 Graz „Was die Welt zusammenhält“ Univ.-Prof. DI Dr. Roland Schmid
       
18.10.2002 Linz „Was die Welt zusammenhält“ Univ.-Prof. DI Dr. Roland Schmid
       
03.09.2002 UNI Wien Buchpräsentation 
„Die ‚Anerkennung’ von 
Religionsgesellschaften
Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner
Univ.-Prof. DDr. Herbert Kalb
Dr. Reinhard Kohlhofer
Univ.-Prof. Dr. Richard Potz
       
06.06.2002 UNI Innsbruck Buchpräsentation 
„Recht auf Gesundheit“
Univ.-Prof.Dr. Heinz Barta
Dr. Gerson Kern
       
30.11.2001 UNI Graz Grenzen der Selbstbestimmung Univ.-Prof. Dr. Erwin Bernat
Dr. Elisabeth Schwab
       
17.10.2001 UNI Wien Die ‚Anerkennung’ von
Religionsgemeinschaften
Univ.-Prof. Dr. Richard Potz
Univ.-Prof. DDr. Herbert Kalb
Prof. Dr. Hermann Weber
       
28.09.2001 Wien „Was die Welt zusammenhält“ Univ.-Prof. DI Dr. Roland Schmid
       
28.05.2001 UNI Innsbruck Recht auf Gesundheit Univ.-Prof. Dr. Martin Binder
Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel
Univ.-Prof. Dr. Karl Weber
Dr. Gertrud Kalchschmid
Dr. Gerson Kern
       
22.09.2000 UNI Linz Zukunftsorientierte Medizin – für alle? Dr. Gerson Kern
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch
       
29.05.2000 UNI Wien Staatliche Sekteninformation
und Rechtsschutz
Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer
RA Alain Garay
Univ.-Doz. Dr. Alfred Noll
       
04.02.2000 UNI Graz Gewissensfreiheit und Militärdienst Univ.-Ass. Mag. Dr. Alois Birklbauer
Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner
Univ.-Prof. Dr. Hans Hautmann
       
13.11.1999 Wien Wüstenbegrünung DI Dr. Nabeel Badawy
DI Sabine Wieseneder
       
09.01.1999 Linz Symposion aus Medizinrecht Dr. Reinhard Kohlhofer
Dr. Gerson Kern
       
21.11.1998 Wien Gebärdensprache und Gehörlosigkeit Mag. Peter Kienzl
Mag. Petra Peinfalk
       
22.08.1998 Wien Die rechtliche Situation
religiöser Minderheiten
in Österreich in Theorie und Praxis
Dr. Reinhard Kohlhofer

 



23. Veranstaltung:

Buchpräsentation:
Diskriminierung aus religiösen Gründen

19. November 2009, 18.00 Uhr
Buchhandlung Jurbooks
Wollzeile 16, 1010 Wien

 

PROGRAMM:
  Begrüßung Mag. Richard Kopschar (Verlag)
   
  Moderation o.Prof. Dr. Christian Brünner (Hrsg.)
   
 

Referate

 
o.Prof. Dr. Christian Brünner
Dr. Peter Schulte
Mag. Damaris Schwebisch
Univ. Prof. Dr. Silvia Ulrich
Dr. Reinhard Kohlhofer
   
  Ende der Veranstaltung

Diskriminierung aus religiösen Gründen ist ein uraltes Phänomen. Viele der entsetzlichsten Gräueltaten der Menschheitsgeschichte sind auf religiös motivierten Hass zurück zu führen. Im 21. Jahrhundert nimmt die Polarisierung auf religiöse Unterschiede weltweit zu.

Diskriminierung aus religiösen Gründen ist eine Realität auch in Österreich, nachweisbar sowohl in staatlichen als auch in gesellschaftlichen Kontexten.

Der vorliegende Band stellt den völkerrechtlichen Schutz vor Diskriminierung aus religiösen Gründen und die schrittweise Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union in Österreich dar. Viele konkrete Beispiele zum Umgang mit religiösen Minderheiten sowie mit der Gleichbehandlung verbundene Probleme in der Praxis werden aufgezeigt.

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22. Veranstaltung:

Buchpräsentation:
Religionsgemeinschaftenrecht und EGMR

21. April 2009, 18.00 Uhr
Buchhandlung Jurbooks
Wollzeile 16, 1010 Wien

 

PROGRAMM:
  Begrüßung Mag. Richard Kopschar (Verlag)
   
  Einleitung Dr. Reinhard Kohlhofer (Hg.)
   
 

Referate

 
Univ.-Prof. Dr. Richard Potz
Univ.-Prof. DDr. Herbert Kalb
Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer
Univ.-Lektor Dr. Brigitte Schinkele
   
  Ende der Veranstaltung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich fünf grundlegende Entscheidungen zum österreichischen Religionsgemein-schaftenrecht getroffen. In allen Verfahren wurde Österreich der Verletzung der Menschenrechte schuldig erkannt und zu Entschädigungszahlungen verurteilt.

Mit diesen Urteilen ist wieder deutlich Bewegung in das österreichische Religionsrecht gekommen. Man kann sie wohl als ersten Schritt einer lange erwarteten Weichenstellung bezeichnen, dem eine Reihe weiterer einschlägiger Urteile folgen wird. Dabei geht es um die grundsätzliche Frage der sachlichen Rechtfertigung einer unterschiedlichen Behandlung von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften auf der einen und staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften auf der anderen Seite.

Der vorliegende Band beleuchtet die Konsequenzen für das Religionsgemeinschaftenrecht in Österreich und vielen anderen europäischen Staaten.

Die Autorenschaft setzt sich aus Experten aus dem Religions- und Verfassungsrecht zusammen.

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21. Veranstaltung:

Arzt und Gewissen
Handlungspflicht versus Ablehnungsfreiheit

14. November 2008, 17.30 Uhr
Medizinische Universität Wien
Hörsaalzentrum AKH
Leitstelle 8L, Hörsaal 5
Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien

 

PROGRAMM:
17.30
  Begrüßung Dr. Reinhard Kohlhofer
   
17.40
  Ärztliche Behandlungsverweigerung zwischen Diskriminierung und Gewissensfreiheit
 
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal
   
18.00
 

Patienten mit limitierter Einwilligung im Krankenhaus - Patientengewissen versus Arztgewissen

 
OMR Mag. Dr. Leopold-Michael Marzi
   
18.20
 

Patientenverfügung in der medizinischen Praxis

 
Mag. Dr. Maria Kletecka-Pulker
Dipl.-Math. Julia Inthorn
   
18.50
  Patienten mit limitierter Einwilligung - Wege zur vorurteilslosen Behandlung
 
Dr. Gerson Kern
   
19.10
  Behandlungspflicht und Patientenwunsch - Erfahrungen aus der ärztlichen Praxis
 
Prof. Dr. med. Jochen Walter Erhard
   
19.30
  Diskussion
   
20.30
  Ende der Veranstaltung

 

REFERENTEN:

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal
lehrt am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien. Prof. Mazal ist Mitherausgeber der Schriftenreihe “Recht der Medizin“ und Schriftleiter der Fachzeitschrift “Recht der Medizin“ (RdM)

OMR Mag. Dr. Leopold-Michael Marzi
ist Leiter der Rechtsabteilung des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien

Mag. Dr. Maria Kletecka-Pulker
ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Geschäftsführerin am Institut für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien und Vorsitzende der nationalen Plattform Patientensicherheit des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend

Dipl.-Math. Julia Inthorn
ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien

Dr. Gerson Kern
ist Mediator und Präsident des Colloquium, Dr. Kern verfügt über langjährige Erfahrung bei Konfliktlösungen im Medizinbereich und ist Autor sowie Herausgeber einschlägiger medizinrechtlicher Publikationen

Prof. Dr. med. Jochen Walter Erhard
ist Facharzt für Chirurgie und chirurgische Intensivmedizin sowie u.a. Mitglied der Gutachterkommission ärztliche Behandlungsfehler der Ärztekammer Westfalen-Lippe

 

Das neue Patientenverfügungs-Gesetz sollte, wie in der Regierungsvorlage ausgeführt, die Patientenautonomie fördern und sicherstellen, dass die Patientenverfügung Ausfluss einer selbstbestimmten und überlegten Entscheidung des Patienten ist und auch klare und eindeutige Handlungsanweisungen für die Ärzte enthält.

Im Gegensatz zu diesen rechtstheoretischen Intentionen haben seit Inkrafttreten dieses Gesetzes Patienten, die ihre Einwilligung in die Behandlung limitieren, vermehrt mit Problemen zu kämpfen. Patienten etwa, die ihre Behandlungseinwilligung nicht auf Fremdblutgaben und die Verwendung von gelagertem Eigenblut ausdehnen können, sehen sich mit krankenhausinternen Anweisungen konfrontiert, die eine Weiterbehandlung nur dann erlauben, wenn der Patient seine Einwilligungslimitierung fallen lässt. Begründet wird dies ua damit, dass man keinen Patienten verbluten lässt. Das Gewissen der behandelnden Ärzte würde eine solche Vorgehensweise nicht zulassen.

Die Verweigerung der Behandlung durch eine große Anzahl von Ärzten bringt den Patienten in eine schwierige Situation. Der Patient will keinesfalls, dass er nicht behandelt wird. Würde er das wollen, hätte er nicht medizinische Hilfe gesucht. Die Behandlung ist auch notwendig und würde durchgeführt, wenn der Patient auf seine Einwilligungslimitierung verzichtet. Er kann also nur wählen zwischen dem Verzicht auf eine notwendige Behandlung oder dem Verzicht auf sein Selbstbestimmungsrecht. Beides ist unbefriedigend.

Wie kann eine für Arzt und Patienten gleichermaßen befriedigende Lösung gefunden werden? In den Referaten werden verschiedene Blickwinkel des dargestellten Problems beleuchtet. Anschließend diskutieren die Referenten gerne mit Ihnen über Lösungsansätze.

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20. Veranstaltung:

Der Status von Religionsgemeinschaften im Lichte
europäischer Menschenrechte

7. November 2008, 17.30 Uhr
Universität Wien - Juridicum
Saal M 20, 2. Stock
Heßgasse 1, 1010 Wien

 

PROGRAMM:
17.45
  Begrüßung Dr. Reinhard Kohlhofer
   
18.00
  Kollektive Aspekte der Religions- freiheit
 
Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer
   
18.30
  Die  Judikatur des EGMR im Kontext der österreichischen und europäischen Entwicklung des Religionsrechtes
 
Univ.-Prof. Dr. Richard Potz
Univ.-Prof.DDr. Herbert Kalb
   
19.30
  Die Rechtsprechung des EGMR zur religiösen Vereinigungsfreiheit  und das deutsche Staatskirchenrecht
 
Prof. Dr. Hermann Weber
   
20.00
  Diskussion
   
21.00
  Ende der Veranstaltung

 

REFERENTEN:

Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer
lehrt Staats- und Verfassungsrecht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien.

Univ.-Prof. DDr. Herbert Kalb
ist Vizerektor und Vorstand des Instituts für Kanonistik, Europäische Rechtsgeschichte und Religionsrecht der Johannes Kepler Universität Linz

Univ.-Prof. Dr. Richard Potz
ist Vorstand und Vizedekan des Instituts für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien

Prof. Dr. Hermann Weber
ist Rechtsanwalt, Hon.-Prof. für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt und einer der profiliertesten Staatskirchenrechtler Deutschlands.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 31. Juli 2008 im Fall Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen and others v. Austria Österreich wegen mehrfacher Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Die Entscheidung bestätigt seine bisherige Judikatur zu einer konventionsgerechten Regelung des Religionsgemeinschaftenrechtes und prangert die jahrzehntelange Diskriminierung der Zeugen Jehovas in Österreich als schwere Verletzung der Menschenrechte an.

Von grundsätzlicher Bedeutung sind seine Ausführungen zu dem in Österreich neu geschaffenen System einer stufenweisen Anerkennung von Religionsgemeinschaften. Eine Gesetzesänderung und völlige Neuorientierung der Praxis scheinen unumgänglich.

Diese Entscheidung des EGMR ist aber auch weit über Österreich hinaus bedeutsam, zumal das österreichische System in vielen benachbarten Staaten bei der notwendigen Neugestaltung des Religionsrechtes nach Überwindung der Teilung Europas nachgeahmt wurde.

Welche Entwicklung wird das Religionsrecht Österreichs und der anderen europäischen Staaten vor dem Hintergrund der neuen Judikatur des EGMR nehmen? Die Referenten werden dazu - ausgehend von der jüngsten Österreich betreffenden Entscheidung aus Strasbourg - Stellung nehmen.

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19. Veranstaltung:

Das geplante Patientenverfügungs-Gesetz
Stärkung oder Schwächung der Patientenrechte?

3. März 2006, 16.00 Uhr
Universität Wien - Juridicum
Saal M 20, 2. Stock
Heßgasse 1, 1010 Wien

 

PROGRAMM:
16.00
  Begrüßung Dr. Reinhard Kohlhofer
   
16.10
  Das neue Gesetz aus der Sicht der Legistik
 
Hon. Prof. MR Dr. Gerhard Aigner (BMGF)
Hon. Prof. Dr. Georg Kathrein (BMJ)
   
16.30
 

Das Patientenverfügungsgesetz
Analyse der Stärken/Schwächen

 
Univ. Prof. Dr. Michael Memmer
   
16.50
 

Was bringt das neue Gesetz den Patienten und den Ärzten?

 
Dr. Gertraud Kalchschmid
   
17.05
  Das neue Gesetz aus der Sicht der Patientenvertretungen
 
wHR Dr. Gerald Bachinger
   
17.20
  Religiös motivierte Patientenverfügungen
 
Dr. Gerson Kern
   
17.35
  Das neue Gesetz aus der Sicht der Notare
 
Dr. Georg Zakrajsek
   
17.45
  Stand der Diskussion in Deutschland
   
18.00
  Diskussion
   
19.00
  Schluss der Veranstaltung

 

REFERENTEN:

Hon. Prof. MR Dr. Gerhard Aigner
Leiter der Gruppe B der Sektion I im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

Hon. Prof. Dr. Georg Kathrein
Leiter der Abteilung 2 der Zivilrechtssektion im Bundesministerium für Justiz

Univ.-Prof. Dr. Michael Memmer
Universität Wien, Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte

Dr. Gertraud Kalchschmid
Rechtsabteilung der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH

wHR Dr. Gerald Bachinger
Patienten- und Pflegeanwalt der Niederösterreichischen Patienten- und Pflegeanwaltschaft

Dr. Gerson Kern
Mediator, Präsident des Colloquium

Dr. Georg Zakrajsek
Notar in Wien

 

Jeder Mensch hat das Recht, über an ihm vorzunehmende medizinische Behandlungen selbst zu bestimmen. Jede Behandlung bedarf daher zwingend der Einwilligung des Patienten. In Art. 18 der Patientencharta haben sich Bund und Länder wechselseitig verpflichtet, Folgendes sicherzustellen:

"Patienten und Patientinnen haben das Recht, im Vorhinein Willensäußerungen abzugeben, durch die sie für den Fall des Verlustes ihrer Handlungsfähigkeit das Unterbleiben einer Behandlung oder bestimmter Behandlungsmethoden wünschen, damit bei künftigen medizinischen Entscheidungen soweit wie möglich darauf Bedacht genommen werden kann."

Im welchem Ausmaß "darauf Bedacht" zu nehmen ist, soll in einem Patientenverfügungs- Gesetz (PatVG) geregelt werden. Die Bundesregierung hat einen Vorschlag hierzu am 2. Februar 2006 dem Parlament zugeleitet.

Wird diese Regierungsvorlage dem hohen Ziel der Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten dienen? Ist die Unterscheidung in "verbindliche" und "beachtliche" Patientenverfügungen gerechtfertigt? Sind die vorgesehenen hohen Hürden zur Durchsetzung des Patientenwillens praktikabel? Welchen Einfluss hat die geplante Regelung auf die tausenden bestehenden Patientenverfügungen?

Die 19. Colloquium Veranstaltung "Das geplante Patientenverfügungs-Gesetz - Stärkung oder Schwächung der Patientenrechte?" geht der Frage nach, wie das Recht auf Selbstbestimmung durch eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung für Patient und Arzt gleichermaßen befriedigend abgesichert werden kann.

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18. Veranstaltung:

"Kriegsdienstverweigerung aus religiösen Gründen"

SAMT BUCHPRÄSENTATION

11. März 2005, 18.00 Uhr
Universität Wien - Juridicum
Dachgeschoß
1010 Wien, Schottenbastei 10-16

 

Der Verlag Österreich und Colloquium
freuen sich Band 12 der Schriftenreihe Colloquium

Herrberger, Denn es steht geschrieben: "Du sollst nicht töten!"
Die Verfolgung religiöser Kriegsdienstverweigerer
unter dem NS-Regime
mit besonderer Berücksichtigung der Zeugen Jehovas (1939-1945)

mit einem Vorwort von Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos
der Öffentlichkeit vorzustellen.

 

 

PROGRAMM:

17.30
EINLASS

18.00
BEGRÜSSUNG UND PRÄSENTATION BAND 12 DER SCHRIFTENREIHE COLLOQUIUM Herrberger, Denn es steht geschrieben: "Du sollst nicht töten!"
Die Verfolgung religiöser Kriegsdienstverweigerer unter dem NS-Regime mit besonderer Berücksichtigung der Zeugen Jehovas (1939-1945)

18.10
GERECHTIGKEIT FÜR KRIEGSDIENST- VERWEIGERER
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos

18.20
DIE VERFOLGUNG DER KRIEGSDIENSTVER- WEIGERER AUS RELIGIÖSEN GRÜNDEN DURCH DIE NS-MILITÄRJUSTIZ
Marcus Herrberger

18.40
GLAUBENSZEUGNISSE UND WÜRDIGUNG DER OPFER
Johannes Wrobel

18.50
WÜRDIGUNG ÖSTERREICHISCHER OPFER
Heide Gsell

19.00
REHABILITIERUNG DURCH DAS OFFIZIELLE ÖSTERREICH
Univ.-Prof. Dr. Walter Manoschek

19.10
KRIEGSDIENSTVERWEIGERUNG INTERNATIONAL
Dr. Reinhard Kohlhofer

19.20
DISKUSSION

20.00
ENDE DER VERANSTALTUNG

 

 

DIE REFERENTEN:

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos
Johannes Kepler Universität Linz, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie,
4040 Linz, Enzmüllnerweg 23, E-Mail: reinhard.moos@jku.at

Marcus Herrberger
Handelsfachwirt, erforschte seit 1998 mit der Heidelberger Publizistin Hermine Wüllner (1929-2002) die militärgerichtliche Verfolgung der Zeugen Jehovas im Zweiten Weltkrieg. Er arbeitete bei verschiedenen regionalgeschichtlichen Studien zum Thema mit.

Johannes Wrobel
Leiter des Geschichtsarchivs der Zeugen Jehovas in Deutschland (Selters/Taunus). Er veröffentlichte bereits zahlreiche Aufsätze zur Thematik und referierte im In- und Ausland.

Heide Gsell
Lehrerin, leitete von 1997-2002 hauptamtlich das Geschichtsarchiv der Zeugen Jehovas in Österreich (Wien) und war maßgeblich an dessen Aufbau beteiligt. Sie arbeitete an mehreren Projekten zur Verfolgung religiöser Minderheiten mit, betreut NS-Opfer bei der Antragstellung bei diversen Opferfonds und unterstützt Buchautoren, Diplomanten und Dissertanten bei ihren wissenschaftlichen Arbeiten.

Univ.-Prof. Dr. Walter Manoschek
Universität Wien, Institut für Staatswissenschaft und vergleichende Gesellschaftswissenschaft,
1010 Wien, Hohenstaufengasse 9/7, E-Mail: walter.manoschek@univie.ac.at

Dr. Reinhard Kohlhofer Rechtsanwalt,
Generalsekretär des Colloquium,
A-1130 Wien, Fasangartengasse 35, E-Mail: kanzlei@kohlhofer.at

 

 

Dieses Buch ist den Kriegsdienstverweigerern aus religiösen Gründen gewidmet, die von der NS-Militärjustiz zum Tode verurteilt wurden, weil sie selbst nicht töten wollten.

Die Menge des verarbeiteten Materials, die wissenschaftliche Methode der Auswertung, des Aufbaues, der sachlichen Darstellung und der reichen Dokumentation, die Gründlichkeit und die klare, gepflegte Sprache machen diese Abhandlung zu dem Standardwerk der Forschung auf diesem Gebiet.

(Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos)

 

Zur Aufarbeitung der NS-Zeit und zur Verfolgung religiös motivierter Kriegsdienstverweigerer unter dem NS-Regime wurde bereits viel geschrieben. Warum noch ein weiteres Werk zu diesem Thema?

Band 12 der Schriftenreihe Colloquium behandelt die Thematik nicht nur in umfassender Weise und auf höchstem wissenschaftlichen Niveau, sondern ist insbesondere auch deshalb sehr wertvoll, weil er Einblick in die innere Person vieler Verfolgten gibt - in ihre Beweggründe, Überlegungen und Gefühle. Wie bei der Vielzahl der Verfolgten zu erwarten, sind diese keineswegs einheitlich. Jeder Einzelne war ein Individuum, keinem gefiel es, verfolgt zu werden, und jeder versuchte auf seine ganz persönliche Weise mit der schwierigen Situation zurechtzukommen.

Für jeden moralisch handelnden Menschen macht das den Band zu einem außerordentlich interessanten, inspirierenden und lesenswerten Werk.

(Mag. Florian Bartl)

 

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17. Veranstaltung:

„Mosaisches Recht im Licht moderner Oekonomie“

15.10.2004, 19.00 Uhr
an der Uni Wien, im Juridicum

Univ.-Ass. DDr. Jürgen Noll ist derzeit am Institut für Betriebswirtschaftslehre, an der Universität Wien tätig.

Schwerpunkt seiner dortigen Arbeiten ist die ökonomische Analyse des Rechts.

Das im Pentateuch niedergelegte mosaische Recht stellt eine einzigartige Rechtsordnung dar. Dies betrifft sowohl ihr Alter, ihren Ursprung und vor allem ihre Wirkung auf die Rechtssysteme anderer Völker bis in unsere Zeit.

  • Welche Schlussfolgerungen sind aus einer Analyse dieser Rechtsnormen zu ziehen?
  • Wie wirken sich einzelne Regelungen - insbesondere im Vergleich mit modernen Rechtsordnungen - auf den Rechtsfrieden sowie das soziale und gesellschaftliche Zusammenleben der Rechtsunterworfenen aus?
  • Wie effizient waren dieser Normen für das gesellschaftliche Leben und seine Entwicklung im alten Volk Israel?

Für alle an dieser Gesetzessammlung interessierten Personen bietet der Vortrag ausgezeichnete Einsichten.

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16. Veranstaltung:

„Von der Bluttransfusion zum Blutmanagement - ein Paradigmenwechsel?“

Freitag, 24. September 2004 um 18.30 Uhr
in der Volkshochschule Inzersdorf, VHI-Da Capo
in 1230 Wien, Putzendoplergasse 4
(Nebenfahrbahn der Altmannsdorferstraße, U6-Station Alt Erlaa)

Mag. Axel Hofmann ist vorwiegend mit Gesundheitsökonomie befasst, und Vorstandsmitglied der (österreichischen) Medizinischen Gesellschaft für Blutmanagement sowie der (amerikanischen) Society for the Advancement of Blood Management - SABM.

Der Referent steht nach dem Vortrag für Fragen zur Verfügung.

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13. Veranstaltung:

„Österreichische Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit - Rehabilitation und
Entschädigung“


gemeinsam mit Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
und dem
Institut für Staatswissenschaft und vergleichende Gesellschaftswissenschaft der Universität
Wien

6. Juni 2003, um 13.30 Uhr, Parlament Wien

Programm:

13.30 Uhr Begrüßung
Präsident des Nationalrates Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Dr. Ilse König, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Kohlhofer, Generalsekretär des Colloquium

13.50 Uhr Österreichische Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit – Ergebnisse des
Forschungsprojektes
Ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Manoschek
Mag. Maria Fritsche
Mag. David Forster
Mag. Thomas Geldmacher
Institut für Staatswissenschaft und vergleichende Gesellschaftswissenschaft
der Universität Wien

15.00 Uhr Pause

15.30 Uhr Die juristische Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos, Linz

15.55 Uhr Die Ergebnisse des Forschungsprojektes aus der Sicht des Bundesministeriums
für Justiz
Sektionschef Dr. Roland Miklau, Bundesministerium für Justiz
Oberstaatsanwalt Mag. Thomas Grünewald, Bundesministerium für Justiz


16.20 Uhr Zur Entschädigung von NS-Opfern und Kriegsopfern – ein Vergleich
Mag. Dr. Brigitte Bailer-Galanda, Mitglied der Historikerkommission,
Mitarbeiterin des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes

16.45 Uhr Die Bemühungen Österreichs um die Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit
Zweiter Präsident des Österreichischen Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer

17.00 Uhr Fragen und Antworten

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11. und 12. Veranstaltung:

Was die Welt zusammenhält

28. September 2001 Wien
18. Oktober 2002 Kulturzentrum Paschinger Hof
24. Februar 2003 Österr. Akademie der Wissenschaften, Forschungszentrum Graz


Vortrag „Was die Welt zusammenhält“
mit PowerPoint Präsentation
Univ.-Prof. DI. Dr. Roland Schmid

„Und sehe, daß wir nichts wissen können! Das will mir schier das Herz verbrennen.“

Die Beschränktheit unseres Wissens läßt Goethe seinen Faust mit großem Pathos beklagen
(Faust, Der Tragödie erster Teil, Szene: Nacht). Faust hat sich in seiner Verzweiflung sogar
der Magie ergeben in der Hoffnung mit ihrer Hilfe weiter in die Geheimnisse der Natur
einzudringen, damit er „erkenne, was die Welt im Innersten zusammenhält“.

Die Frage, was die Welt im Innersten zusammenhält, ist in unseren Tagen jedoch weder
vollständig beantwortet noch uninteressant geworden.

Welche Kräfte bestimmen den Aufbau des Universums und unserer Welt? Wie entstehen
chemische Elemente? Ist unsere Erde und das Leben auf ihr wirklich einzigartig? Welche
Schlußfolgerungen sind aus den neuesten Erkenntnissen der Naturwissenschaft zu ziehen?

Die PowerPoint Präsentation in Verbindung mit den herausragenden didaktischen Fähigkeiten
des Referenten verschaffen auch dem naturwissenschaftlichen „Laien“ tiefe Einblicke in die
großen Zusammenhänge im Universum.

Roland Schmid erläutert die Feinabstimmung der vier Fundamentalkräfte, die Entstehung
chemischer Elemente sowie die Einzigartigkeit des Aufbaus unserer Erde und liefert
überzeugende Gründe zur Annahme, daß die Welt von einem überragenden Weltenbaumeister
„zusammengehalten“ wird.

Der Referent:

Univ.-Prof. DI Dr. techn. Roland Schmid, geboren am 2.7.1945, ist seit 1.10.1982
Universitätsprofessor für Anorganische Chemie und am Institut für Angewandte
Synthesechemie an der Technischen Universität Wien tätig.

Roland Schmid ist als Autor und Co-Autor von über 130 wissenschaftlichen Publikationen
sowie durch sein Buch „Nonformal Kinetics“ (in englischer Sprache) der wissenschaftlichen
Fachwelt gut bekannt. Der Referent beschäftigt sich speziell mit den Prinzipien der Chemie
sowie mit der Rolle des Lösungsmittels für chemische Reaktionen, wofür er auch von der
Österreichischen Akademie der Wissenschaften den Rudolf-Wegscheider-Preis erhalten hat.

Höhepunkte des Vortrages von Univ.-Prof. Dr. Schmid wurden in der Zeitschrift Plattform
Colloquium Nr. 7 veröffentlicht.

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10. Veranstaltung

Grenzen der Selbstbestimmung
30. November 2001, Karl-Franzens-Universität Graz

Mit dem KindRÄG 2001 wurde hinsichtlich der Einwilligung in medizinische Behandlungen
auf die Urteils- und Einsichtsfähigkeit abgestellt. Gem. § 146 c Abs 1, 1. Satz ABGB kann
nunmehr das einsichts- und urteilsfähige Kind Einwilligungen in medizinische Behandlungen
nur selbst erteilen; im Zweifel wird das Vorliegen dieser Einsichts- und Urteilsfähigkeit bei
mündigen Minderjährigen (Personen, die das 14. Lebensjahr schon vollendet haben)
vermutet.

„In der Gesellschaft hat sich die Überzeugung verfestigt, dass die Rechtsordnung dem
Menschen die verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmung auch im täglichen Leben
gewährleisten muss, und zwar – in der Terminologie des Pflegschaftsrechts – grundsätzlich
unabhängig von Alter, geistiger Behinderung und psychischer Krankheit, sofern nur die
sogenannte natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit gegeben ist. Ordnet das Gesetz anstelle
möglicher Eigenbestimmungen Fremdbestimmungen ohne sachliche Rechtfertigung an, so
gerät es mit dem modernen Grundrechtsverständnis zunehmend in Konflikt“ (EB zu 296 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP).

Referat „Grundfragen der Einwilligungsfähigkeit und Vetomündigkeit nach Inkrafttreten des
KindRÄG 2001“
Univ.-Prof. Dr. Erwin BERNAT

Univ.-Prof. Dr. BERNAT lehrt an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-
Universität Graz Bürgerliches Recht sowie österreichisches und vergleichendes Medizinrecht.
Durch seine Forschungstätigkeit im In- und Ausland, sowie als Autor und Mitautor
zahlreicher juristischer Fachbücher und -artikel , insbesondere auch auf dem Gebiet des
Medizinrechts, ist er der internationalen Fachwelt gut bekannt.

Forschungsaufenthalte: Institut suisse de droit comparé, Lausanne – 1986; Kennedy Institute
of Ethics, Georgetown University, Washington D.C. – 1989/90; Centre for Human Bioethics,
Melborne (Victoria, Australien) - 1992. Visiting Professor an der Rutgers University (Campus
at Camden, N.J., USA), School of Law (August – Oktober 1992). Gastprofessuren: Institut für
Technik und Gesellschaft (TU Wien) – 1996; State University of New Jersey, School of Law,
Campus at Camden (USA) – 2001 .

Referat „Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen aus psychologischer Sicht“
Dr. Elisabeth SCHWAB

Dr. SCHWAB ist Klinische und Gesundheitspsychologin, sowie Sachverständige für Kinder-,
Jugend- und Familienpsychologie. Ausbildung zur „Guardian ad litem“ (Kinderanwältin) in
den USA; Publikation des Konzepts „ProKids“ für die Prozessbegleitung minderjähriger
Zeugen vor Gericht.

Die Referate dieser Veranstaltung wurden in Band 7 der Schriftenreihe Colloquium „Grenzen
der Selbstbestimmung“ veröffentlicht.

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9. Veranstaltung

Die ‚Anerkennung’ von Religionsgemeinschaften
17. Oktober 2001 Universität Wien, Juridicum

Die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften waren in Österreich
jahrhundertelang durch ein System staatlicher Bevormundung geprägt.

Ausgehend von einer vergleichbaren verfassungsrechtlichen Grundlage wurde in Deutschland
ein zweistufiges System religiöser Vereinigungsfreiheit geschaffen. Religionsgemeinschaften
erlangen die Rechtsfähigkeit grundsätzlich ohne besonderes Anerkennungsverfahren nach den
für alle Vereine geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Daneben steht die
Anerkennung bestimmter hervorgehobener Religionsgemeinschaften durch die Verleihung
der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die individuelle und kollektive
Religionsausübungsfreiheit ist unabhängig vom Status der Religionsgemeinschaft garantiert.

Das österreichische Staatskirchrecht befindet sich – ausgehend von mehreren durch die
Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas erwirkten höchstgerichtlichen Entscheidungen –
in einem gravierenden Umbruch. Ein Anspruch auf Anerkennung ist seit kurzem
durchsetzbar. Mit dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz wurde legistisches Neuland betreten,
mit dem unverkennbaren Ziel, weitere Anerkennungen zu verhindern. Angehörige nicht
anerkannter Kirchen bleiben vielfach benachteiligt.

Welche Entwicklung wird das Religionsrecht der beiden Nachbarstaaten vor dem Hintergrund
der Europäischen Integration nehmen?

Die Referenten haben dazu – ausgehend von zwei neuen Entscheidungen der
Verfassungsgerichte Österreichs und Deutschlands – Stellung genommen.

Referat „Die ‚Anerkennung’ von Religionsgemeinschaften in Österreich“
Univ.-Prof. DDr. Herbert KALB

Univ.-Prof. DDr. KALB ist Vorstand des Instituts für Kirchenrecht der Johannes Kepler
Universität Linz

Referat „Die Religionsgemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts“
Univ. Prof. Dr. Richard POTZ

Univ.-Prof. Dr. POTZ ist Vorstand des Instituts für Recht und Religion der Universität Wien
und Vorsitzender der Studienkommission der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Wien.

Prof. Kalb und Prof. Potz sind gemeinsam mit Dr. Schinkele Herausgeber des
Österreichischen Archivs für Recht und Religion und – neben vielen
Einzelveröffentlichungen – Autoren des Standardwerks Religionsgemeinschaftenrecht –
Anerkennung und Eintragung, Wien 1998

Referat „Die ‚Anerkennung’ von Religionsgemeinschaften durch Verleihung von
Körperschaftsrechten“
Prof. Dr. Hermann WEBER

Prof. Dr. WEBER ist Rechtsanwalt, Hon.-Prof. für Öffentliches Recht an der Universität
Frankfurt und einer der profiliertesten Staatskirchenrechtler Deutschlands.

Prof. Weber ist Schriftleiter (u.a.) der Neuen Juristischen Wochenschrift und der Neuen
Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Daneben viele Veröffentlichungen zum Staatskirchenrecht
(Die Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts im System des
Grundgesetzes, Berlin 1966; Grundprobleme des Staatskirchenrechts, 1970, uva).

Die Referate dieser Veranstaltung, vermehrt um einen Beitrag von Gajus Glockentin, MBL-
HSG, sowie ein Geleitwort von Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner wurden in Band 6 der
Schriftenreihe Colloquium veröffentlicht.

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8. Veranstaltung:

„Recht auf Gesundheit“
28. Mai 2001, Universität Innsbruck

„Die Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen physischen, geistigen und sozialen
Wohlbefindens und nicht bloß das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.

Der Genuss des höchsten erreichbaren Gesundheitsstandards ist eines der Grundrechte jedes
menschlichen Wesens ohne Unterschied von Rasse, Religion, politischer Anschauung,
wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen.“

WHO – Satzung – Präambel

Wie man sagt, ist die Gesundheit neben dem Leben das höchste Gut des Menschen. Mit
Gesundheit wird Wohlbefinden, Lebensqualität und Glücksempfindung assoziiert. Gesundheit
wird in erster Linie individuell empfunden und bewertet.

In welchem Umfang ist dieses „höchste Gut“ rechtlich abgesichert und geschützt? Darf der
Einzelne erwarten, dass ihm die Gemeinschaft hilft, Bedrohungen seiner individuellen
Gesundheit zu bekämpfen? Inwieweit muss die Gemeinschaft das selbstbestimmte
Gesundheitsbild des Individuums respektieren?

Diese und ähnliche Fragen, die sich im Kontext eines Rechts auf Gesundheit ergeben, wurden
im Rahmen der Tagung erörtert und mit dem Auditorium diskutiert.

Referat: „Recht auf Gesundheit - zivilrechtliche Reflexionen“
Dr. Gerson Kern
Präsident des Colloquium

Referat „Schutz der Gesundheit durch Strafrecht?“
Univ. Prof. Dr. Frank Höpfel
Institut für Strafrecht u. Kriminologie
Universität Wien

Referat „Patientenautonomie - aus der Sicht der Patientenvertretung“
Dr. Gertrud Kalchschmid
Patientenvertretung

Referat „Kernbereich und Randzonen des sozialen Krankheitsbegriffs“
Univ. Prof. Dr. Martin Binder
Institut für Arbeits- und Sozialrecht
Universität Innsbruck

Referat „Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Aspekte des Rechts auf
Gesundheit“
Univ. Prof. Dr. Karl Weber
Institut für Öffentliches Recht
Universität Innsbruck

Alle Beiträge dieser Veranstaltung wurden in Band 5 der Schriftenreihe Colloquium „Recht
auf Gesundheit“ veröffentlicht.

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7. Veranstaltung:

Zukunftsorientierte Medizin – für alle?
22. September 2000, Johannes-Kepler-Universität Linz

“Salus aegroti suprema lex.” Schon seit Hippokrates versucht die Medizin dieser Maxime
gerecht zu werden.

Heilen ist meist jedoch mit einem Eingriff in den Körper des Patienten verbunden. Damit
wird unweigerlich die Integrität dieser Person verletzt.

Jedem medizinischen Eingriff muss somit eine Nutzen-Risiko-Analyse vorausgehen. Ziel
einer zukunftsorientierten Medizin kann nur sein, den Nutzen zu vergrößern und das Risiko
zu minimieren.

Andererseits werden neue Methoden anfänglich von Ungewissheiten begleitet. Ein möglicher
zusätzlicher Nutzen steht einem möglichen zusätzlichen Risiko gegenüber.

Kann man dem Patienten zutrauen, dass er nach hinreichender Aufklärung die richtige Wahl
trifft und sein individuelles Heil findet?

Darf der Patient sich für eine zukunftsorientierte Methode entscheiden, insbesondere dann,
wenn bisher bekannte Methoden in seinem Fall kontraindiziert sind?

Da das Heil des Patienten sehr eng mit dessen Willen und dessen Selbstbestimmung
verknüpft ist, kann dieses nur gefördert werden, wenn der Patient in den invasiven Eingriff
auch tatsächlich eingewilligt hat.

Auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin wurden in den letzten Jahren große Fortschritte
erzielt.

Transfusionsbedingte Gefahren gebieten jedoch die Suche nach Alternativen.

Darüber hinaus ist die Medizin immer wieder mit der religiös motivierten Ablehnung von
Bluttransfusionen konfrontiert.

Der starke Wunsch nach transfusionsloser Behandlung seitens dieser Patientengruppe hat den
medizinischen Fortschritt auf diesem Gebiet durchaus beflügelt.

Das Symposion “Zukunftsorientierte Medizin – für alle?” hat einerseits die tatsächlichen
Möglichkeiten transfusionsloser Medizin erläutert, andererseits rechtlich beleuchtet,
inwieweit der Wunsch nach derartiger zukunftsorientierter Medizin seitens Minderjähriger
oder besachwalterter Personen zu berücksichtigen ist und inwieweit generell ein
sozialversicherungsrechtlicher Anspruch auf Finanzierung einer derartigen Behandlung
besteht.

Referat: „Zukunftsorientierte Medizin braucht zukunftsorientierte Patienten“
Dr. Gerson Kern
Präsident des Colloquium

Dr. Kern befasst sich seit vielen Jahren mit Fragen des Medizinrechtes; Autor des Buches
“Limitierte Einwilligung – zum Ausschluss von Behandlungsmethoden”, erschienen als Band
8 der Schriftenreihe Recht der Medizin, Manz 1999

Im Rahmen des Einleitungsreferates wird auch eine Kurzpräsentation des Videos
“Transfusion-Alternative Strategies: Simple-Safe-Effective” zu sehen sein.

Das von Donat R. Spahn, Professor für Anästhesie (Zürich), und Peter Earnshaw, Mitglied
des Royal College of Surgeons, Chefarzt für orthopädische Chirurgie (London), am
1st European Congress on Bloodless Health Care in Genf (11. und 12.05.2000) erstmals
präsentierte Video stellt alternative Konzepte zu Bluttransfusionen vor, zukunftsorientierte
Medizin, deren Ziel es ist, “einfach-sicher-effektiv” zu sein.

Referat: „Die Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen und Besachwalterten“
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal
Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien

Prof. Mazal ist Mitherausgeber der Schriftenreihe “Recht der Medizin“ und Schriftleiter der
Fachzeitschrift “Recht der Medizin” (RdM) sowie des arbeitsrechtlichen Teiles von “ecolex”,
der Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht.

Referat: „Zukunftsorientierte Medizin – was bezahlt die Sozialversicherung?“
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch
Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Johannes-Kepler-Universität Linz

Prof. Resch ist fachkundiger Laienrichter am OLG Linz. Gastprofessuren an den
Universitäten Klagenfurt und Glasgow; zahlreiche Publikationen und Vorträge im In- und
Ausland.

Die Beiträge dieser Veranstaltung wurden zum Teil im Band 7 der Schriftenreihe Colloquium
„Die Grenzen der Selbstbestimmung“ veröffentlicht.

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6. Veranstaltung:

“Staatliche Sekteninformation und Rechtsschutz”
29. Mai 2000, Universität Wien, Juridicum

Das Auftreten einer Vielzahl neuer religiöser Bewegungen in den letzten Jahrzehnten führte
nicht nur zu heftigen Reaktionen der etablierten Kirchen und Religionsgemeinschaften und
zum Auftreten privater “Anti-Sekten-Bewegungen”, sondern in einigen europäischen
Ländern, namentlich in Frankreich, Belgien, Deutschland und Österreich, zu staatlichen
Untersuchungen dieses Phänomens.

Zum Teil wurden durch staatliche Dienststellen oder auch halbstaatliche Einrichtungen
Warnungen vor neuen religiösen Bewegungen im allgemeinen und einzelnen namentlich
genannten “Sekten” veröffentlicht.

Die Zulässigkeit derartiger Warnungen bzw. ihre völker- und verfassungs-rechtlichen
Grenzen sind umstritten und derzeit Gegenstand höchstgerichtlicher Verfahren in Österreich,
aber auch – und insbesondere – in Frankreich.

Das Symposion hat diese Problematik aus österreichischer und französischer Sicht beleuchtet,
den verfassungs- und völkerrechtlichen Rahmen aufgezeigt und die aktuelle Judikatur
österreichischer Gerichte kommentiert.

Referat: „Staatliche Warnungen vor “Sekten” und Rechtsschutz – aus verfassungsrechtlicher
Sicht“
Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien
Verfasser zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des Verfassungsrechts sowie des
Grundrechtsschutzes

Prof. Mayer hat sich im Rahmen seiner Lehr- und Forschungstätigkeit intensiv mit den
verfassungs- und völkerrechtlichen Grenzen staatlicher Eingriffe in die Grundrechte befaßt
und insbesondere zur Reichweite des Grundrechtes auf Religionsfreiheit vor dem Hintergrund
der jüngsten Gesetzgebung Stellung genommen.

Referat: „Staatliche Warnungen vor “Sekten” und Rechtsschutz – aus zivilrechtlicher Sicht“
Univ.-Doz. Dr. Alfred Noll

Rechtsanwalt in Wien und Universitätsdozent für öffentliches Recht u. Rechtslehre
Umfangreiche Publikationstätigkeit zur Verfassungsgerichtsbarkeit sowie zum Medienrecht
Gründer und Herausgeber des “Journal für Rechtspolitik” und der Schriftenreihe “Texte zur
Rechtspolitik”

Dozent Noll betreut im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit religiöse Minder-
heiten und hat zuletzt in einem medienrechtlichen Verfahren vor den österreichischen
Zivilgerichten die vom Familienministerium herausgegebene Sektenbroschüre bis zum
Obersten Gerichtshof bekämpft.

Referat: Staatliche Warnungen vor “Sekten” und Rechtsschutz – in Frankreich
Alain Garay

Rechtsanwalt in Paris und Sachverständiger der OSCE und des Europarats zu
Menschenrechtsfragen.

Neben vielen Publikationen zu den Grundfreiheiten zuletzt “L´activisme anti-sectes - de
l´assistance à l´amalgame”; New York 1999

Alain Garay befaßt sich als Mitglied internationaler Organisationen mit dem Schutz der
Menschenrechte in Europa und vielen Teilen der Welt.

Er nimmt zur aktuellen Situation in Frankreich Stellung, welche durch eine besonders rigide
Haltung des Staates gegenüber religiösen Minderheiten gekennzeichnet ist.

Die Referate dieser Veranstaltung wurden zusammen mit Beiträgen von Univ.-Ass. DDr.
Jürgen Noll, Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Armin Pikl und Dr. Gerson Kern in Band 3
der Schriftenreihe Colloquium, Staat und Sekten - staatliche Information und Rechtsschutz“
veröffentlicht.

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5. Veranstaltung:

“Gewissensfreiheit und Militärdienst”
4. Februar 2000, Karl-Franzens-Universität Graz

Es ist keineswegs ein neuzeitliches Phänomen, die Ableistung des Militärdienstes aus
innerer Gewissensüberzeugung zu verweigern.

Bereits der in Österreich weithin verehrte Hl. Florian, Schutzpatron der Feuerwehren, erlitt
das Martyrium auf Grund seiner Weigerung, als Christ Militärdienst zu leisten. Daran erinnert
nicht zuletzt seine Darstellung in römischer Soldatenuniform an vielen Feuerwehrgebäuden.

Neuzeitliche Repräsentanten konsequenter Wehrdienstverweigerung, wie der
Oberösterreicher Franz Jägerstätter und vor allem die Zeugen Jehovas, stellen den modernen
Rechtsstaat vor Herausforderungen.

In den letzten Jahren hat sich speziell die historische Wissenschaft in einer Vielzahl von
Veröffentlichungen mit dem Schicksal dieser Personen beschäftigt.

Die Verfassungsordnung der meisten modernen Rechtsstaaten nimmt auf die Gewissensnot
von Wehrdienstverweigerern Rücksicht.

Internationale Dokumente mahnen die Staaten zu einer menschenrechtskonformen
Behandlung von Personen, die den Militärdienst aus Gewissensgründen ablehnen.

In Österreich erregten in den Jahren 1996 bis 1999 einige Strafverfahren gegen
Wehrdienstverweigerer öffentliches Aufsehen. Insbesondere der Fall dreier junger Steirer
aus dem Jahre 1998 führte zu Debatten hinsichtlich der Praxis der Militärbehörden
und Gerichte.

Die Frage der Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung von Personen, deren einziges “Verbrechen”
darin besteht, aus ihrer Gewissensüberzeugung den Militärdienst zu verweigern, wurde sogar
vom Obersten Gerichtshof behandelt.

Das Symposion “Gewissensfreiheit und Militärdienst” hat diese Problematik aus historischer
Sicht beleuchtet, den verfassungs- und völkerrechtlichen Rahmen aufgezeigt,
und die aktuelle Judikatur österreichischer Gerichte kommentiert.

Referat: „Militärdienstverweigerung aus der Sicht des Historikers“
Univ.-Prof. Dr. Hans Hautmann

Studium der Geschichte und Germanistik an der Universität Wien; wissenschaftlicher
Mitarbeiter am Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes in Wien; ao. Univ.-
Prof. an der Johannes Kepler Universität Linz.

Neben vielen anderen Schwerpunkten engagiert sich Prof. Hautmann auch für die
justizgeschichtliche Forschung mit den Schwerpunkten Geschichte des Strafrechts, der
Strafjustiz und des Strafvollzuges, Militärgerichtsbarkeit in Österreich-Ungarn. Umfangreiche
Publikationen zu diesem Themenbereich.

Referat: „Gewissensfreiheit und Militärdienst aus verfassungsrechtlicher Sicht“
Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz; seit 1980 o.Univ.-Prof. für
Öffentliches Recht an der Karl-Franzens- Universität Graz; 1985 – 1989 Rektor der
Universität Graz und Vorsitzender der Österreichischen Rektorenkonferenz.

Prof. Brünner war von 1990 – 1994 Abgeordneter zum Nationalrat;
seit 1996 Abgeordneter zum Steiermärkischen Landtag.

Referat: „Gewissensfreiheit und Militärdienst – strafrechtliche Aspekte“
Univ.-Ass. Mag. Dr. Alois Birklbauer

Studium der katholischen Theologie an der Katholisch-Theologischen Hochschule Linz und
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Linz und Wien; seit 1994
Universitätsassistent am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der
Johannes Kepler Universität Linz.

Dr. Birklbauer beschäftigt sich derzeit schwerpunktmäßig mit dem Einfluß der
Grundfreiheiten und Menschenrechte, insbesondere der Europäischen
Menschenrechtskonvention, auf das österreichische Strafrecht.

Die Referate dieser Veranstaltung, vermehrt um 2 Beiträge von Dr. Reinhard Kohlhofer und
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos wurden in Band 2 der Schriftenreihe Colloquium
„Gewissensfreiheit und Militärdienst“ veröffentlicht.

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4. Veranstaltung:

„Wüstenbegrünung“
13. November 1999

Referat „Ökologie und Pflanzenentwicklung“
DI. Sabine Wieseneder

Frau DI. Wieseneder absolvierte ihr Studium an der Wiener Universität für Bodenkultur mit
dem Schwerpunkt Pflanzenproduktion und ist seit Jahren in der technischen Kundenberatung
für Membranfilter und Laborwasseraufbereitungssysteme für die Wissenschaft und Forschung
tätig.

Referat „Wüstenbegrünung“
Dr. Nabeel Badawy

In vielen Gebieten der Erde geht die Verbreitung der Wüste sehr rasch vor sich. Weltweit sind
Organisationen entschlossen, die Wüstenbildung zu bekämpfen. Sie versuchen, die
Ausbreitung durch physikalische, infrastrukturelle und Rekultivierungsmaßnahmen zu
verhindern. Neue Lösungen zur erneuten Nutzbarmachung von Wüstengebieten sind in
Ägypten, Mauretanien, Senegal, Marokko und auf der Arabischen Halbinsel erfolgreich
angewandt worden.

Zu Einzelheiten des Vortrages von Dipl.-Ing. Dr. Nabeel Badawy siehe den Artikel Die
Wüste wird blühen in der Zeitschrift Plattform Colloquium Nr. 4.

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3. Veranstaltung:

SYMPOSION AUS MEDIZINRECHT
9. Jänner 1999, Kulturzentrum Paschinger Hof

Welche Behandlungswünsche darf bzw. muß der Arzt berücksichtigen? Was passiert, wenn
ein Patient der vom Arzt vorgeschlagenen Behandlung nicht voll zustimmt und eine
alternative Behandlung wünscht? Diese im Zentrum der Patientenrechte stehenden Fragen
beschreiben eines der aktuellsten und derzeit intensiv diskutierten Probleme des
Medizinrechtes. Ein Beispiel, das die Aktualität der aufgeworfenen Fragen verdeutlicht,
findet man in der großen Patientengruppe der Zeugen Jehovas, die für ihren Wunsch nach
einer blutlosen medizinischen Behandlung bekannt ist.

Inwieweit ist der Wunsch des Patienten rechtlich abgesichert?

Ist der Arzt zur Behandlung verpflichtet, wenn er vom Patienten nur eine limitierte
Einwilligung erhält?

Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus verfassungsrechtlicher, zivil- und strafrechtlicher
Sicht, sowie vor dem Hintergrund des Krankenanstalten- und Sozialversicherungsrechtes?

Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung des Verständnisses zwischen Arzt und Patient.
Auch soll dadurch vor allem den Mitgliedern der Krankenhausverbindungskomitees und des
Informationsdienstes Hilfe bei der Bewältigung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe geboten
werden.

Referat „Die Patientenrechte auf dem Prüfstand“
Dr. Reinhard Kohlhofer, Rechtsanwalt

Referat „Der Behandlungswunsch des Patienten und seine Folgen“
mit Powerpoint - Präsentation
Dr. Gerson Kern

Mitglied des Krankenhausverbindungskomitees der Zeugen Jehovas, Linz, sowie Mitarbeiter
des Informationsdienstes der Zeugen Jehovas, Oberösterreich, Präsident des COLLOQUIUM.

Dr. Kern ist seit Jahren als Rechtsreferent des Krankenhausinformationsdienstes im Rahmen
der österreichischen Juristengruppe tätig und hat sich auf das Gebiet des Medizinrechtes
spezialisiert.

Eine Zusammenfassung des Vortrages von Dr. Gerson Kern wurde in der Zeitschrift
Colloquium Nr. 3 veröffentlicht.

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2. Veranstaltung:

„Gebärdensprache und Gehörlosigkeit“
21. November 1998, Saal der Österreichischen Gesellschaft für Musik, Wien

Referat: „Situation Gehörloser in der Organisation der Zeugen Jehovas“
Mag. Peter Kienzl

Referat: „Kultur der Gebärdensprache“
(Definition von Gehörlosigkeit, „Deaf Culture“, Beispiele für
Gehörlosentheter/Filmbeispiele)
Mag. Petra Preinfalk

Gespräch zur ergänzenden Darstellung der Situation Gehörloser
Diskussion im Plenum
Diskussionsteilnehmer:
Mag. Peter Kienzl
Maximilian Müller
Mag. Petra Preinfalk
Monika Princz
Monika Rainer

Eine Zusammenfassung des Referates wurde in der Zeitschrift Colloquium Nr. 2
veröffentlicht.

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1. Veranstaltung:

„Die rechtliche Situation religiöser Minderheiten in Österreich in Theorie und Praxis“
22. August 1998, Wien

Referat:
Dr. Reinhard Kohlhofer

Eine gekürzte Fassung des Vortrages wurde in Plattform Colloquium Nr. 1 veröffentlicht.

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